Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

 

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen dem/der kleinwüchsigen Performer/-in, der Agentur (Brownbill GmbH) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

 

 

§ 2 Buchungsgrundlagen

 

a)  Die Brownbill GmbH gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des/der Performers  in ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Brownbill GmbH bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

b)  Der Kunde schuldet der Brownbill GmbH die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Performerhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt.. Die Vermittlungsprovision fällt auch bei einer Stornierung der Buchung durch den Kunden oder des/der Performers/-in an. Im letzteren Fall wird sich die Brownbill GmbH aber nach besten Kräften bemühen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

c)  Jegliche Haftung der Brownbill GmbH aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Performer mit dem Provisionsanspruch der Brownbill GmbH aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

d)  Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen (insbesondere Buy Outs), solange der Performer sich von der Brownbill GmbH vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Sollte der Kunde bei einer Buchung die Brownbill GmbH umgehen, ist der Kunde zu einer nachträglichen Zahlung an die Brownbill GmbH verpflichtet.

e)  Der Kunde verpflichtet sich, bei Werbung für seine Veranstaltung den Künstlernamen des Performers zu verwenden. Über die bürgerlichen Namen des/der Performers/-in hat der Kunde Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

f)  Fotos und Videos, die während der Veranstaltung des/der Performers/-in gemacht werden, sind dem/der Performer/-in ohne Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

g)  Der Kunde verpflichtet sich, bei Werbung oder bei der Durchführung für seine Veranstaltung, keine diskriminierenden Bezeichnungen zu verwenden, wie z.B. Liliputaner, Midget oder Zwerg. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Entschädigung von 1.000,- Euro fällig.

 

 

§ 3 Buchungsmodalitäten

 

a) Option

1.  Die Option ist eine terminverbindliche Reservierung. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens fünf Werktage (bis 18:00h) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt die deutsche Zeitrechnung (MEZ bzw. MESZ). 

2.  Die Option wird nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.

b) Festbuchung

Die Festbuchung ist für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Brownbill GmbH unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

 

 

§ 4 Stornierung

 

a)  Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund storniert werden. Einen wichtigen Grund zur Stornierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Stornierung ist der Brownbill GmbH unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Nachweise sind auf Anforderung der Brownbill GmbH vorzulegen.

b)  Die Stornierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 5 Werktage.

c)  Erfolgt die Stornierung vor 12:00h mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt die deutsche Zeitrechnung (MEZ bzw. MESZ).

d)  Erfolgt die Stornierung durch den/die Performer/-in, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

e)  Erfolgt die Stornierung durch den Kunden nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Performerhonorar und die Vermittlungsprovision zu bezahlen.

 

 

§ 5 Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen

 

a)  Die gewünschte Performance wird in Absprache mit der Brownbill GmbH abgestimmt. Die Einzelheiten bzgl. Gesamtdauer der Veranstaltung und der jeweiligen Auftrittsdauer in dieser Zeit werden in dem Vermittlungsvertrag zwischen der Brownbill GmbH und dem Kunden geregelt. Die Gesamtdauer bestimmt die absolute Arbeitszeit. Der/Die Performer/-in erhält vorab eine „Running Order“. Die Art der Vorführung wird im Vorfeld mit dem Performer abgesprochen und ist der „Running Order“ zu entnehmen.

b)  Der/Die Performer/-in trifft am Veranstaltungstag immer rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bzw. der Generalprobe am Veranstaltungsort ein. Die Uhrzeiten sind dem Vertrag zu entnehmen.

c)  Der Kunde stellt dem/der Performer/-in einen angemessenen und abschließbaren Backstage-Raum zur Lagerung der Kostüme, Accessoires und als Garderobe sowie eine angemessene Verpflegung zur Verfügung.

 

 

§ 6 Performerhonorar

 

Die Höhe des Performerhonorars wird im jeweiligen Einzelvertrag geregelt. Die etwaige Nutzung von Aufnahmen der Auftritte des Performers und die Honorierung hierfür werden gesondert vereinbart.

 

 

§ 7 Reisekosten

 

a)  Reisetageersatz

1. Die An- und Abreise des/der Performers/-in zum und vom Arbeitsort wird vom Kunden vergütet.  Eine An- oder Abreise von:

– bis zu 4 Stunden wird aus Kulanz nicht berechnet

– von mehr als 4 Stunden bis zu 9 Stunden wird mit einer Entschädigung von min. 100,- Euro vergütet

– von mehr als 9 Stunden nach gesonderter Vereinbarung, mindestens aber mit 50% der vereinbarten Tagesgage

2. Die Buchung der Reise hat vom Kunden zu erfolgen. Die Buchungsbestätigung muss der Brownbill GmbH bis spätestens 10 Tage vor Abreise vorliegen.

b)  Reisespesen

1.  Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Performern werden Übernachtungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden nur nach vorheriger Absprache erstattet.

2.  Der Kunde stellt dem/ der Performer/-in, soweit dieser nicht am gleichen Tag abreist, oder wenn eine Anreise am Tag vor dem Auftritt notwendig wird, zur Übernachtung nach bzw. vor der Veranstaltung auf seine Kosten ein Hotelzimmer (mind. 3 Sterne oder vergleichbare Unterkunft, welche im Vorfeld mit der Brownbill GmbH abgesprochen wird) mit Dusche und Frühstück in der Nähe des Veranstaltungsorts zur Verfügung.

3.  Die Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die dem/der Performer entstanden sind, werden vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Sollte die An- oder Abreise mit einem PKW erfolgen, so werden je gefahrener Kilometer 0,30 Euro berechnet.

4.  Ist der Performer für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

 

 

§ 8 Zahlungskonditionen

 

a)  Die Vermittlungsprovision ist umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens bis 14 Tage vor dem ersten Auftritt zu zahlen.

b)  Das Performerhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen sind:

– zu 50% nach Rechnungserhalt, spätestens bis 10 Tage vor dem ersten Auftritt und 

– zu 50% bis spätestens 5 Werktagen nach dem letzten Auftritt zu überweisen.

c)   Sollte eine Zahlungserinnerung nötig sein, werden hierfür jeweils 15,- Euro berechnet.

d)   Reisespesen werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.

 

 

§ 9 Reklamation, Haftung

 

a)  Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Brownbill GmbH zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Sodann ist der/die Performer/-in ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden.

b)  Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für diesen/dieser Performer/-in einschließlich Reisekosten. Bereits gezahlte Reisekosten sind dann vollständig von dem/der Performer/-in zu erstatten. Tritt der Performer dennoch auf, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

c)  Bei schuldhafter Verspätung des/der Performers/-in müssen die Auftritte wenn möglich nachgeholt werden und der/die Performer/-in entsprechend länger arbeiten. Ist das aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert der/die Performer/-in seinen/ihren gesamten oder anteiligen Honoraranspruch. Mehrkosten des/der Performers/-in, z.B. Umbuchen wegen verpasstem Flug, sind von ihm/ihr selbst zu tragen.

d)  Bei besonders risikoreichen Auftritten hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für den/die Performer/-in abzuschließen. Ist der Brownbill GmbH das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der/die Performer/in berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.

e)  Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des/der Performers/-in sowie der Brownbill GmbH als Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

§ 10 GEMA, KSK u.ä.

 

a)  Die Gebühren für Wort und Musik (GEMA) trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Anmeldungen bei GEMA, Künstlersozialkasse (KSK) und Finanzamt vorzunehmen. Sämtliche aus der Veranstaltung anfallenden Steuern, Abgaben und GEMA sind zu 100% vom Kunden zu zahlen.

b)  Für die Meldung und Abführung der KSK-Beiträge ist der Kunde verantwortlich, wobei der Kunde gleichzeitig versichert, bei der KSK in Wilhelmshaven als abgabepflichtiges Unternehmen gemeldet zu sein. Der KSK Beitrag wird nicht von der Gage oder der Kommission abgezogen.

c)  Der Kunde verpflichtet sich, die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden fristgemäß anzumelden und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen. Alle Vertragspartner versteuern ihr Einkommen in ihrem Herkunftsland selbst.

 

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

a)  Zwischen den Parteien dieser AGB, also dem Kunden, dem/der kleinwüchsigen Performer/-in und der Brownbill GmbH, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung und im Zusammenhang mit etwaigen Nutzungsrechten ist Emden.

b)  Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen AGB nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, den/die Performer/-in während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

c)  Die Gültigkeit der AGB wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

d)  Gerichtsstand für Volkskaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Emden.